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    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    I. Allgemein

    1. Gegenstand des Unternehmens:
    - Umrüstungen von Kfz auf Autogas- oder Erdgas-Antrieb
    - Vertrieb von Autogas- und Erdgasanlagen, Tanks und Zubehör
    - Vertrieb von Kfz-Ersatzteilen und Tuning -Artikeln.
    2. Die Erfüllung der Aufträge wird von dem Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Auftrag des jeweiligen Kunden (nachfolgend "Auftraggeber" oder "Käufer" genannt) durchgeführt.
    3. Die Lieferungen und Leistungen des Unternehmens – einschließlich Beratungsleistungen sowie Angebote – erfolgen aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
    4. Den Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäftsvorfälle, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.
    5. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder nicht anwendbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll wirksam.


    II. Geltungsbereich

    1. Für alle mit dem Unternehmen abzuschließenden/abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich die hier definierten Bedingungen. Das Unternehmen erkennt von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn das Unternehmen ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
    2. Mit der Erteilung des Auftrages wird die ausschließliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Kunden anerkannt.


    III. Angebot und Vertragsabschluss

    1. Ein Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Auftraggeber kommt entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per Brief, Fax oder E-Mail seitens des Unternehmens oder durch Erfüllung des Auftrags seitens des Unternehmens zustande. Das Unternehmen hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
    2. Vom Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge und Auftragsänderungen bereits bestätigter Aufträge werden nur wirksam, wenn sie von dem Unternehmen schriftlich bestätigt sind.
    3. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten des Unternehmens.
    4. Angebote sind stets freibleibend.
    5. Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen, die insbesondere von Angestellten oder Handelsvertretern abgegeben wurden, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
    6. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Bezugnahme auf Normen, Gewichts- und Maßangaben, sowie Angaben in Werbemitteln sind lediglich Annäherungswerte und keine Eigenschaftszusicherungen, soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet sind.
    7. Abweichungen des Liefergegenstandes von Angeboten, Mustern, Proben und Vorlieferungen sind nach Maßgabe der jeweils gültigen DIN-Normen oder anderer einschlägiger technischer Normen zulässig.


    IV. Lieferbedingungen, Verzug, Unmöglichkeit der Lieferung

    1. Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und –Termine befreit den Käufer, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Das gilt nicht soweit der Verkäufer eine Frist oder einen Termin zur Leistung ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet hat.
    2. Teillieferungen sind im zumutbaren Umfang zulässig.
    3. Die Lieferfrist verlängert sich, auch innerhalb eines Verzugs, angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhersehbaren, nach Vertragsabschluß eingetretenen Hindernissen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat (insbesondere auch Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung oder Störung der Verkehrswege), soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei den Lieferanten des Verkäufers und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt der Verkäufer dem Käufer baldmöglichst mit. Der Käufer kann vom Verkäufer die Erklärung verlangen, ob er zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern will. Erklärt sich der Verkäufer nicht unverzüglich, kann der Käufer zurücktreten.
    4. Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Käufer mit seinen Vertragspflichten innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung – auch aus anderen Verträgen – in Verzug ist.
    5. Verzug und Ausbleiben (Unmöglichkeit) der Lieferung hat der Verkäufer so lange nicht zu vertreten, als ihn, seine Erfüllungsgehilfen und Vorlieferanten kein Verschuldensvorwurf trifft. Im übrigen haftet er nach den gesetzlichen Vorschriften. Hat er danach Schadensersatz zu leisten, so schränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers ein dem Käufer zustehender Schadensersatzanspruch – sofern der Vertrag mit einer gewerblichen Tätigkeit des Käufers zusammenhängt – auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden, höchstens aber 10% vom Werte desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung bzw. Nicht-Lieferung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann. Für durch Verschulden seines Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene (Unmöglichkeit) Lieferungen hat der Verkäufer keinesfalls einzustehen.
    6. Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer dem Verkäufer gesetzten Nachfrist bleibt unberührt.


    V. Versand und Gefahrenübergang

    1. Versandweg und -Mittel sind, wenn nichts anderes vereinbart, der Wahl des Verkäufers überlassen. Die Ware wird auf Wunsch und Kosten des Käufers versichert.
    2. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige auf Versandbereitschaft dem Versand gleich.
    3. Im übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers, auf den Käufer über und zwar auch dann, wenn die Auslieferung durch die Fahrzeuge des Verkäufers erfolgt.


    VI. Verpackung

    1. Die Verpackung wird gesondert berechnet. Rechtfertigen Verpackungsart und  Wert die Rücknahme, und wird die Verpackung innerhalb eines Monats unter Verwendung der alten Zeichen mit sämtlichen Packmaterialien frei Lager des Verkäufers zurückgesandt, erfolgt Gutschrift nur zu den jeweils vorher vereinbarten Bedingungen. Leichte Verpackungen, Kartons usw. werden nicht zurückgenommen.
    2. Bei schuldhaftverspäteter Rückgabe von Transportmitteln hat der Käufer dem Verkäufer den entstandenen Schaden zu ersetzen.


    VII. Preise und Zahlungen

    1. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten des Unternehmens, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
    2. Die Preise verstehen sich ab Lager bzw. Werk. Wird ein Versand vereinbart, erfolgt dieser auf Kosten und Gefahr des Kunden bzw. Händlers.
    3. Rechnungen sind sofort nach ihrem Erhalt ohne jeden Abzug auf ein von dem Unternehmen angegebenes Konto zu leisten, sofern vorher nichts anderes vereinbart. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen. Die Ablehnung von Schecks und anderen unbaren Zahlungsmitteln behalten wir uns vor.
    4. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann das Unternehmen die weitere Bearbeitung eines Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen oder für weitere Aufträge unbeschadet, entgegenstehender früherer Vereinbarung, eine Vorauszahlung oder andere Sicherheiten verlangen.
    5. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5% über dem Basiszins der EZB zu zahlen, soweit das Unternehmen nicht einen höheren Schaden nachweist.
    6. Das Unternehmen ist berechtigt Vorauskasse zu verlangen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages Leistung zu erbringen.
    7. Eine Mahngebühr beträgt mindestens 11,00 €, höchstens jedoch 1% der Rechnungssumme. Es erfolgen maximal zwei Zahlungserinnerungen (Mahnungen), danach wird zur Durchsetzung der Ansprüche unser Anwalt eingeschaltet. Die entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
    8. Wird Bankeinzug vereinbart, so ist der Auftraggeber zur notwendigen Deckung des zu belastenden Kontos verpflichtet.
    9. Hat der Käufer bei Auftragserteilung über seine Kreditwürdigkeit getäuscht oder fehlte diesem für den Verkäufer nicht erkennbar die Kreditwürdigkeit, so ist der Verkäufer berechtigt, unverzüglich vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall behalten wir uns die Geltendmachung eventueller Schadensersatzansprüche vor.
    10. Alle früheren Preise werden mit erscheinen neuer Preislisten des Verkäufers, seiner Lieferanten oder deren Vorlieferanten hinfällig. Vorher abgeschlossene Verträge bleiben von dieser Regelung unberührt.


    VIII. Eigentumsvorbehalt

    1. Die Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum des Unternehmens bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsvereinbarung zustehenden Ansprüche.
    2. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Käufer eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
    3. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen.
    4. Bei Pflichtverletzungen des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer nach erfolglosem Ablauf einer dem Käufer gesetzten angemessenen Frist zur Leistung neben der Rücknahme auch zum Rücktritt berechtigt. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Verkäufer hätte dies ausdrücklich erklärt.


    IX. Gewährleistung

    1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu prüfen. Offensichtliche Mängel hat er innerhalb einer Woche durch schriftliche Anzeige an den Verkäufer zu melden. Erfolgt die Reklamation nicht rechtzeitig, entfallen die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers. Im übrigen gilt § 377 HGB.
    2. Alle anderen Dienstleistungen des Unternehmens (Reparaturen, Serviceleistungen, Einbauten) sind vom Auftraggeber nach Beendigung des Werks sofort gemäß § 640 BGB abzunehmen. Nimmt der Kunde ein mangelhaftes Werk ab, obschon er den Mangel kennt, so stehen ihm die in §§ 633 und 634 BGB bestimmten Ansprüche nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen des Mangels bei der Abnahme vorbehält. Ist der Mangel bei Abnahme nicht erkennbar oder stellt er sich im Verlauf der Gewährleistungsfrist ein, so ist das Unternehmen ebenfalls spätestens innerhalb einer Woche - jedoch vor Ablauf der Gewährleistungsfrist - davon schriftlich in Kenntnis zu setzen. Im übrigen gelten die Vorschriften des BGB.
    3. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl des Verkäufers Nachbesserung der fehlerhaften Ware oder des Werks oder eine Ersatzleistung.
    4. Zur Mangelbeseitigung hat der Käufer dem Verkäufer die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Insbesondere den beanstandeten Gegenstand zur Verfügung zu stellen und/oder Zutritt zum Werk zu gewähren, andernfalls entfällt die Gewährleistung.
    5. Durch etwa seitens des Käufers oder Dritter unsachgemäße Handhabung oder vorgenommene Änderungen und Reparaturen an Waren und/oder Werk erlischt der Gewährleistungsanspruch.
    6. Bei gebrauchten Waren ist jede Gewährleistung ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von 8 Tagen ab Übernahme der Ware schriftlich gerügt wird.
    7. Ein Gewährleistungsanspruch entfällt auch, wenn die Ware nicht entsprechend den Herstellerempfehlungen gewartet und gepflegt worden ist oder der Verschleiß auf Überbeanspruchung zurückzuführen ist.
    8. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen.

    X. Rücktrittsrecht

    Das Unternehmen behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss die Leistungserbringung aus Gründen abzulehnen, die für das Unternehmen eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Leistung urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt. Der Auftraggeber hat das Recht, über die Gründe der Zurückweisung informiert zu werden.


    XI. Stornierung

    Die Stornierung von Aufträgen durch den Kunden ist grundsätzlich möglich und muss schriftlich erfolgen. Bei bereits erbrachter Vorleistung können Stornogebühren verlangt werden.


    XII. Haftung

    1. Das Unternehmen haftet nicht für die ununterbrochene Erreichbarkeit der Website.
    2. Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet das Unternehmen nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Unternehmens.
    3. In allen anderen Fällen haftet das Unternehmen nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.


    XIII. Haftungsausschluss

    Das Unternehmen haftet nicht für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der in ihrem Webangebot eingestellten Informationen.


    XIV. Copyright

    Kostenvoranschläge, Entwürfe, Zeichnungen, Muster, Modelle und andere Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Verwendung ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Autors nicht gestattet. Alle Rechte behält sich das Unternehmen vor.


    XV. Erfüllungsort und Gerichtsstand

    1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz des Unternehmens. Das Unternehmen ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen für diesen zuständigen Gericht gelten zu machen.
    2. Sämtliche Anzeigen und Erklärungen, die uns gegenüber abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
    3. Für die Vertragsabschlüsse gilt deutsches Recht.


    Stand: 29. Oktober 2008

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